
Kostenübernahme
Keine Angst vor zu hohen Kosten. Wenn Sie meinen Rat oder meine Hilfe benötigen, aber nur ein geringes Einkommen beziehen, können die Kosten in vielen Fällen übernommen werden. Dazu berate ich sie gerne!
Was haben Ordnungswidrigkeit, Führerschein, Kakerlaken im Hotelzimmer und Haushaltsführungsschaden gemein? Sie gehören in die Hände einer Anwältin, die sich mit dem Verkehrsrecht auskennt.
Ein Unfall ist schnell geschehen. Die erlittenen Verletzungen erfordern Arztbesuche und die Schäden am Fahrzeug müssen repariert werden. Damit haben Sie nun wirklich genug um die Ohren!
Die Abwicklung der Schadensregulierung mit der (gegnerischen) Haftpflicht übernehme ich gerne für Sie. Ebenso kann ich für Sie das Schmerzensgeld durchsetzen. Sie können sich dann darauf konzentrieren, schnell wieder zu Kräften zu kommen.
Oder waren Sie zu schnell unterwegs? Oder auf dem Heimweg von einer Feier und nicht ganz nüchtern? Und nun drohen der Entzug der Fahrerlaubnis, ein Bußgeld und Fahrverbot? Ich berate und vertrete Sie gerne, informiere über Chancen und Möglichkeiten im Ordnungswidrigkeitenverfahren oder vor den Strafverfolgungsbehörden - vom Anhörungsbogen bis zur Hauptverhandlung, wenn es sein muss.
Auch das Reiserecht gehört zum Fachbereich des Spezialisten im Verkehrsrecht. Bei Verspätungen und verpassten Anschlussflügen kann ich Sie ebenso beraten wie in dem Falle, in dem sich Ihr Traumurlaub als Alptraum unter Palmen entpuppt.
Des Weiteren gehören Sachmängelgewährleistungsfälle zu dem Tätigkeitsbereich des Verkehrsrechtsanwaltes. Ist das Traumauto doch nicht unfallfrei? Findet sich in Ihrem Kaufvertrag ein Ausschluss der Gewährleistung und nun hat Ihr „Neuer“ doch einen Motorschaden? Stellen einen Hagelschaden fest, wo keiner sein sollte? Dann steht Ihnen häufig das Sachmängelgewährleistungsrecht zur Seite.
Gerne berate ich Sie zu Ihren Rechten als Käufer. Oder zu den Möglichkeiten als Verkäufer, sich gegen überzogene Forderungen Ihrer Kunden zu schützen.
Keine Angst vor zu hohen Kosten. Wenn Sie meinen Rat oder meine Hilfe benötigen, aber nur ein geringes Einkommen beziehen, können die Kosten in vielen Fällen übernommen werden. Dazu berate ich sie gerne!
Voraussetzung für schnelles Handeln. Damit ich zügig für Sie tätig werden kann, benötige ich einige Formulare. Dazu gehört z. B. eine Vollmacht, die bestätigt, dass ich Sie gegenüber Dritten vertreten darf.
Die Formulare können Sie auf meiner Homepage herunterladen. Zum Ausdrucken benötigen Sie ein Programm zum Öffnen von PDF-Dateien, z. B. den Adobe Acrobat Reader.